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  Geschichte
 
Test:27.5.2008

Französische Revolution

Ancien Régime
1793 starb der letzte Vertreter (Ludwig XIV) des Ancien Régime.
Bis dahin hatte der König mit absoluter Macht regiert. Die
Menschen Frankreichs lebten in drei getrennten Ständen. Der
Erste Stand waren die Geistlichen und Klerus, der Zweite Stand
war der Adel und der Drittes Stand bestand aus den
Großbürgern, Bürgern und Bauern.
Die Welt der Bauern- In guten Erntejahren blieb den Bauer ein
Drittel der Ernte um ihre Familie zu ernähren, denn das Ackerland
meist den Adligen gehörte.
Geistlichkeit und Adel- Die Adligen und Geistlichen leben von
den Erträgen der Bauern. Sie waren meist von Steuer befreit
und verfügten das Vermögen der Kirche. Die meisten Staats-
ämter wurden von dem Adel besetzt.
Die Welt der Bürger- Ein Anteil der wohlhabenden Bürger zogen
aus der Erwerbstätigkeit zurück, um wie Adlige leben zu können.
Aber sie waren auch unzufrieden, weil sie die meisten Steuer
zahlen mussten. Die Gesellen, Heimarbeiter, Handwerker,
Landbesitzer und Lohnarbeiter lebten sehr arm.

Kampf um die Gleichstellung
Juli 1789 stürmten Pariser und Pariserinnen die Bastille. Die
Pariser Marktfrauen hatten den König von Versailles auf die
schlechte Versorgung in Paris aufmerksam gemacht. Die Frauen
wollten in der Revolution die Missstände innerhalb der Stände
beseitigen.
Frauen als Bürgerinnen- 1789 schrieben Frauen eigene
Beschwerdehefte in denen sie bessere Ausbildung und Berufs-
bedingungen forderten. Männer und Frauen konnten sich nun frei
äußern. Daraufhin schrieben einige Frauen eine Bittschrift an die Nationalversammlung und forderten das Wahlrecht für Frauen und
den Zugang zu den Ämtern. Im Oktober 1789 wurden Frauen als
Zuhörerinnen in der Nationalversammlung zugelassen und erhielten
auch Rederecht. Aber sie erreichten keine Gleichstellung. September
1791 verweigerten die Abgeordneten das Wahlrecht für die Frauen.
Frauen in der Öffentlichkeit- Frauen nutzen die Klubs, um sich
weiterhin für ihre politischen Ziele einzusetzen. Viele Frauen traten in
den Klubs für eine verbesserte Erziehung, Krankenpflege und
Fürsorge ein und organisierten die Versorgung der Armee.
Revolutionsende für die Frauen- Die Männer blieben
gegenüber den Forderungen der Frauen misstrauisch. Die große
Mehrheit der Männer drängten auf den Rückzug der Frauen in
den Haushalt, ob Besitzbürger oder Sansculotte. Im Herbst 1793
wurden sämtliche Frauenvereine verboten. Nach den Brotunruhen
im Mai 1795 wurden die Frauen erneut aus dem öffentlichen
Leben ausgeschlossen.

Die Diktatur der Jakobiner (Zeit des Terrors)
Die Hinrichtung Ludwigs XVI: hatte zur Folge, dass auch England,
Niederlande, Spanien und Portugal 1793 Frankreich den Krieg
erklärten.
Mit dem Volk oder gegen das Volk regieren?- Die Pariser
Kommune und die Sansculotten forderten festgesetzte Preise
und Lebensmittelkontrolle. Die bürgerlichen Abgeordneten der
Girondisten wiedersetzten solche staatlichen Eingriffe. Die
Unruhen 1793 machten deutlich, dass die städtische Volks-
bewegung der Sansculotten notfalls mit Gewalt durchsetzen
würden. Die Jakobiner befürchten, dass der Staat die Kontrolle
über die Volksbewegung verlieren wird. Diese Situation wollten
die Jakobiner nutzen, um ihre politischen Gegner die Girondisten
auszuschalten. Die Bürger bedrohten selbst die Volksvertretung. 
29 Abgeordnete der Gironde wurden verhaftet und dann
hingerichtet. Die anderen Girondisten flohen  ins Ausland.
Herrschaft von Jakobinern und Sansculotten- Die Jakobiner
haben die politische Führung übernommen. Im Mai 1793 wurden
die Höchstpreise für Getreide fest gelegt. Wer sie überteuert
verkauften galt die Todesstrafe. Alle männlichen Bürger ab 21
hatten das Wahlrecht. Außerdem wurden alle Herrenrechte auf
dem Land aufgehoben. Im August 1793 wurden alle männlichen Bevölkerung  
gefordert Kriegsdienst leisten.
Die Jakobiner errichten eine Diktatur- Auf die wachsenden
Unruhen reagierten die Jakobiner mit Unterdrückung und Gewalt.
Die Verfassung wählte aus seinen Abgeordneten einen Wohlfahrtsausschluss. Sein Anwalt war Maximilien Robbespierre.
Sie schafften die Pariser Kommune ab. Alle politische Vereinigun-
gen außer die Jakobiner wurden verboten. Die Jakobiner hatten
eine Diktatur des Wohlfahrtsauschlusses errichtet und hoben das
Gesetz, die den Missbrauch staatlicher Macht verhindern sollte
wieder ab.
Terror als Herrschaftsmittel- März 1793 gab es einen neuen Gerichtshof, der von der Verfassung gewählt wurde, dessen
Aufgabe die Verurteilung von Revolutionsgegnern war. Eine
Verteidigung mit Hilfe eines Rechtsanwalts war ausge-
schlossen. Wer verdächtig war wurde verurteilt und hinge-
richtet. Am 20.September wurden im ganzen Land eine
Verdächtigenliste ausgestellt. Damit wollten sie den Schrecken
auf die Tagesordnung setzen. An ihrer Stelle sollte gesetzlich
geregelter Terror treten. Zuerst richtete sich der Terror gegen
die Anhänger der Königstreuen und Girondisten. Später
wurden auch einfache Bürger terrorisiert. Schließlich richtete der
Terror gegen die Jakobiner, als Danton und Desmoulin ein Ende
des Schreckens befürworten. 1794 wurden Robespierre und seine
Anhänger verhaftet und dann hingerichtet.
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Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet die zwischen 14 und 18
Jahre alt sind. Eine Strafe ist z.B. das er Arbeit leisten muss, Schadenswiedergutmachung (bei Sachbeschädigung), Tadel als
Verwarnung oder Führerscheinentzug. An einem Jugendgerichts-
verfahren sind der Jugendrichter, der Staatsanwalt, die Erziehungsberechtigten(Eltern), der Strafverteidiger
des Jugendlichen und die Jugendgerichtshilfe. Keine Zuschauer!!!!

Gerichtsverfahren

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Zeugen und
werden sie über ihre Aussagepflicht und über die Bedeutung des
Eides belehrt. Dann verlassen die Zeugen den Sitzungssaal.
Zunächst wird der Angeklagte vernommen. Danach verliest
der Staatsanwalt die Anklage. Der Angeklagte hat das Recht
Stellung zu nehmen, sollte er die Aussage verweigern, wozu
er ein Recht hat, dann dürfen ihm daraus keine Nachteile
erwachsen. Das Gericht darf den Angeklagten nur verurteilen,
wenn es ihm seine Straftat überzeugend nachweisen kann. Die
Schuld oder Unschuld des Angeklagten soll durch die
anschließende Beweisaufnahme festgestellt werden. Als Beweis-
mittel gelten dabei vor Gericht: Zeugenaussagen, Sachverständi-
gen gutachten, Urkunden, Tatortbesichtigung u.a. Nach Ab-
schluss der Beweisaufnahme hält zunächst der Staatsanwalt sein
Plädoyer. Am Ende hat der Angeklagte das letzte Wort, sofern er
noch etwas äußern möchte. Danach zieht sich das Gericht zum
Urteil ins Beratungszimmer zurück. Bei seinem Urteil ist das Gericht
vollkommen unabhängig von dem Staatsanwalt. Das Gericht bestimmt
das Strafmaß und zwar innerhalb des im Strafgesetzbuch
festgelegten Strafrahmens.




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       



 
   
 
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